Allgemeine Bestimmungen und Kostenregelung für den Samariter- Sanitätsdienst

  • Die Anfrage betreffend eines Samariter-Sanitätsdienstes („Postendienst“) erfolgt an Roman Hochuli.
  • Der Veranstalter erhält vom Samariterverein Wädenswil eine schriftliche Bestätigung. Der Samariterverein verpflichtet sich mit der schriftlichen Bestätigung, den Postendienst auszuführen.
  • Mit der Unterzeichnung der Bestätigung durch beide Parteien wird der Postendienst definitiv. Bei Absage des Postendienstes durch den Veranstalter – innerhalb 3 Wochen vor dem Postendienst – werden 50% der offerierten Kosten in Rechnung gestellt.
  • Jede wichtige Änderung hat schriftlich zu erfolgen und ist von beiden Parteien zu unterzeichnen.
  • In begründeten Fällen kann der Sanitätsdiensteinsatz durch den Samariterverein abgelehnt werden.
  • Der Postendienst wird, wenn immer möglich, in unserem Postenwagen geleistet.

Voraussetzungen für den Postendienst:

  • Die Anzahl der Samariter wird durch das Risikoprofil des Anlasses bestimmt:
    Risikostufe 1 - 3 / Minimum 2 Samariter - Maximum 6 Samariter
    Risikostufe 4 - 5 / 10 - 16 Samariter + 1 med. Fachperson (Arzt / RS usw.)
  • Minimale Postenbesetzung: 2 Personen
  • Zufahrt von PW mit Postenwagen muss möglich sein
  • Zentral auf dem Festgelände gelegen
  • Zufahrt zum Postenwagen muss für Rettungsfahrzeuge jederzeit gewährleistet sein
  • Stromanschluss (230 Volt) in maximal 30 Meter Entfernung
  • Frischwasser auf dem Einsatzgelände
  • 1 Parkplatz für Notfalleinsätze (Nähe Postenwagen)
  • Postendienst ohne Postenwagen nur in zwingenden Ausnahmefällen, gemäss speziellen Anforderungen

 

  Kosten:                                                           Vereinsanlässe*            Kommerzielle Anlässe     

- Organisationspauschale                                   Fr.  120.--                               Fr.  120.--

- Wagen 1. Tag                                                     Fr.  150.--                               Fr.  150.--

- Wagen, jeder weitere Tag                                 Fr.  100. --                               Fr.  100.--

- Posten ohne Wagen 1. Tag                                Fr.  100.--                               Fr.  100.--

- Posten ohne Wagen, jeder weitere Tag            Fr.   75. --                               Fr.   75.--

- Samariter pro Std. (08.00 – 20.00 Uhr)           Fr.   30. --                               Fr.   40.--

- Samariter pro Std. (20.00 – 08.00 Uhr)           Fr.   40. --                               Fr.   45.--

- Arzt/RS pro Std.                                                Fr.   60. --                               Fr.   80.--

- Offerte ohne Auftrag                                        Fr.   50. --                               Fr.  100.--

 

- Zuschlag für Aufträge weniger als 1 Monat vor der Veranstaltung ab                                       Fr.  150. --

- Hauptmahlzeit inkl. 1 Getränk pro Samariter (falls nicht vom Veranstalter offeriert)                Fr.    35. --

- Zwischenverpflegung pro Samariter (falls nicht vom Veranstalter offeriert)                              Fr.    10. --

- Getränk pro Samariter (falls nicht von Veranstalter offeriert)                                                     Fr.      5. --

- Materialverbrauch nach Aufwand zahlbar innert 30 Tagen netto.

 

Verpflegung:

  • Für eine ausreichende Verpflegung der Samariter ist der Veranstalter verantwortlich. Fehlt die Verpflegung oder ist sie unausreichend, so wird diese in Rechnung gestellt.
  • Richtlinien für die Verpflegung (pro Samariter):

o    Pro 2 Stunden ein Getränk mind. 5 dl.

o    Einsatzzeit über ordentliche Essenszeiten oder pro 4 - 7 Std. eine vollwertige Hauptmahlzeit.

o    Einsatzdauer 2 – 3 Std. eine Zwischenverpflegung.

  • Weiteres gemäss speziellen Abmachungen zwischen Veranstalter und Samariterverein.

 

Wir danken Ihnen im Voraus für das entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns, an Ihrem Anlass
den Samariter-Sanitätsdienst übernehmen zu dürfen.

 

Samariterverein Wädenswil

 

* ohne kommerziellen Charakter